Urtei Wieltalbrücke

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Maik Soper
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Urtei Wieltalbrücke

Beitrag von Maik Soper »

Heute wurde das Urteil über den Unfallverursacher auf der Wieltalbrücke gesprochen.
22 Monate ohne Bewährung ein Witz !
Wenn das so weiter geht hat man Narrenfreiheit wenn man ohne Führerschein, mit Drogen oder Alkohol im Straßenverkehr unterwegs ist.
Aber wehe man fährt 100km/h wo 70km/h erlaubt ist, obwohl die Straße neu ist und gradeaus geht. :x


Maik
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Spiderman
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Beitrag von Spiderman »

Also ich denke mal 22 Monate Knast ohne Bewährung sind schon kein Pappenstiel. Und ansonsten vertraue ich auch ein bißchen auf unsere Gesetze und Richter. Denke das ist eben das Strafmaß, daß hier dem Richter unter Berücksichtigung aller seiner Informationen richtig erscheint. Das ist das deutsche Gesetzbuch. Damit leben wir hier...
Es handelt sich laut Urteil um "fahrlässige Tötung und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs". Das hilft den Angehörigen nun auch nicht, ist mir klar. Keine Ahnung wo der Spielraum für den Richter hier genau liegt, aber er hat meiner Meinung nach mit "ohne Bewährung" ein klares Zeichen gesetzt. Entspricht 44 Monaten mit (oder 33???), wenn ich nicht irre.
Zusätzlich dürfte der Verurteilte jetzt noch so um die 35 Mio€ Schulden haben. Vielleicht stimmt Dich das gnädiger....
Ich will das aber hier nicht runterreden, sowas darf nicht passieren. In dem Zustand und mit der Einstellung darf man nicht Auto fahren. Nur daß Du mich nicht mißverstehst.... Hartes Durchgreifen find ich auch völlig richtig. Aber jetzt über alle Maßen ein Exzempel zu setzen halte ich auch für falsch.
Mich interessiert in dem Zusammenhang mal, was wohl die Eltern des in Hamburg verhungerten, eingesperrten Kindes, Jessica, als Strafe bekommen. Das war für mich Vorsatz... Mal sehen.
Frank
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Maik Soper
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Beitrag von Maik Soper »

Hallo Frank,

also über Leute die sich an Kinder vergreifen, sag ich besser nichts sonst darf ich nicht mehr in www.

Ich bin der Meinung das das an der Wieltalbrücke noch Glück im Unglück war.
Was währe passiert wenn so ein LKW in ein Dorf oder Stadt landet.

Jeder kann Fehler machen und es kann zu einer solchen Katastrophe kommen, daß will ich garnicht abstreiten.
Aber ohne Führerschein, mit Drogenkonsum und abgefahrenen Reifen zu fahren finde ich schon hart.

35Millionen Euro Schulden die kann er doch nicht mehr zurückzahlen ! Wer meinst du den wer die bezahlt ?

Wir alle !


Maik
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basti
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Beitrag von basti »

Stimmt nicht!

der Kerl hat seinen Versicherungsschutz nicht verloren, weiß der Teufel warum. D.h. die Versicherung kommt für den Schaden auf, bzw. der Rückversicherer bei dem sich die Versicherung versichert hat!
Zuletzt geändert von basti am 16.09.2005, 06:24:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Spiderman
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Beitrag von Spiderman »

Klar, die Versicherung zahlt. Die muß immer erst einmal zahlen, wenn eine Versicherung für das Fahrzeug besteht. Sie ist ja auch dafür da, daß der Geschädigte (nicht der Schädiger!!!) zu seinem Recht kommt. Damit der erst einmal seinen Schaden ersetzt bekommt. Aber da das Gericht ja auf vorsätzliche (!!!) Straßenverk.gefährdung entschieden hat, wird sich die Versicherung das Geld von dem Schädiger zurückholen wollen. Gut, das wird sinnlos sein, also bleibt die Versicherung auf dem Schaden sitzen. Und dann zahlen wir eben alle (wie Maik schon sagte), und zwar mit unseren Versicherungen, die wir eben bei den jew. Versicherern haben, über unsere Prämie. So denke ich wird's laufen.
Leider kann damit aber nur der materielle Schaden ausgeglichen werden. Und hier ist mehr passiert. Nur damit das nicht in Vergessenheit gerät. Das ist mit Geld nicht zu ersetzen.

So Leute, genug des ernsten Themas, ich mach jetzt Urlaub. Zwei Wochen Kreta stehen an. Mal sehen was da so'n Leihcabrio kostet.....

Bis demnäx,
Frank
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Desertbyte
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Beitrag von Desertbyte »

Also den Schaden wird die Versicherung schon versuchen sich zurückzuholen - nur wenn der aus dem Knast zurück ist wird da nicht viel zu holen sein.

"Einen Nackten kann man nicht ausziehen"

Aber ehrlich gesagt ich halte das Strafmass auch für bedenklich niedrig, überhaupt wenn man bedenkt welcher menschliche Schaden da angerichtet wurde.

Ist aber auch richtig wenn man es so sieht das, dass ein Richter entschieden hat - gute Einstellung dem Gesetz gegenüber.
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basti
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Beitrag von basti »

Was dort passiert ist, ist sehr tragisch, keine Frage. Aber zu dem Strafmaß will und kann ich mich nicht äußern, da ich kaum Kenntnisse zur Rechtslage habe. Ich denke auch das es für den Richter nicht ganz einfach war einen "geeignetes" Strafmaß zu finden, da es zum Glück noch keinen anderen Verkehrsunfall dieser Art gab an dessen Verfahren er sich hätte "orientieren" können.

Hier zu noch ein Artikel aus der gestrigen Ausgabe der "kölnische Rundschau".
DER VERSICHERUNGSSCHADEN
Der Schaden an der Wiehltalbrücke ist mit Sicherheit einer der teuersten Autounfälle der deutschen Verkehrsgeschichte. Die Reparatur der Brücke kostet etwa 11,5 Millionen Euro. Dazu kommen die Erdsanierung, Schadensersatzansprüche der Anlieger, Schmerzengeld für die Witwe und andere Summen. Insgesamt muss die Kölner Gothaer-Versicherung laut Pressesprecher Dr. Hubert Becker aber "bei weitem weniger" als die 32 Millionen Euro bereit stellen, die ursprünglich zurückgelegt wurden. Allerdings muss die Gothaer, über deren Internet-Tochter Asstel der Angeklagte sein Auto Haftpflicht versichert hatte, für den Schaden allein aufkommen: Die Generali-Versicherung, die für den Tanklaster zuständig war, bleibt ungeschoren, nachdem sich die Sachverständigen einig wurden, dass den Lkw-Fahrer keine Schuld trifft. Theoretisch könnte die Gothaer-Versicherung dem Angeklagten den Versicherungsschutz nachträglich entziehen, weil er sich wegen seines Drogenkonsums und der abgefahrenen Reifen grob fahrlässig verhalten hat. Insofern es um zweistellige Millionensummen geht, ist bei ihm praktisch nichts zu holen. Bleiben die Rückversicherungen, bei denen sich die Gothaer versichert hat: Deren Schadenslimit beträgt in diesem Fall 50 Millionen Euro (tie)
Wie gesagt auch die Gothaer-Versicherung wird glimpflich davon kommen, da sie für solche Fälle ihren Rückversicherer hat, der für den Schaden aufkommen werden muss.
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muc
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Beitrag von muc »

Das Strafmaß ist verglichen mit andern Fällen von tödlichen Verkehrsunfällen schon sehr hoch! Mitunter kommt es bei solchen Fällen von fahrlässiger Tötung nicht mal zu ner Verhandlung, es gibt "lediglich" einen Strafbefehl.

Daß der Schaden so hoch ist ist sicher auch in das Urteil eingegangen, nur der materielle Schaden ist ersetzbar und deshalb doch an sich schon nicht so relevant, darüber sollte man sich nicht hinwegtäuschen lassen. Das vorzeitig ausgelöschte Menschenleben ist das um das es doch wirlich geht und da muß man halt sehen, was in anderen Fällen das Strafmaß ist.
mwinands
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Beitrag von mwinands »

Ich denke, egal wie hoch das Strafmaß ist, der entstandene Personenschaden kann durch kein Urteil der Welt relativiert werden.
Über die Höhe des Strafmaßes kann ich kein fachmännisches Urteil fällen, da ich kein Rechtsexperte bin und kaum Vergleichsfälle kenne. Für mich als Laie klingt es schon recht niedrig, aber wie gesagt: Rückgängig machen kann man es nun auch nicht mehr - auch wenn es hart ist.

Gruß

Martin
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basti
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Beitrag von basti »

die Staatsanwaltschaft hat revision eingelegt!
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Desertbyte
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Beitrag von Desertbyte »

Ich finde die Revision auch richtig - weil da gehts nicht um die Sachwerte, aber berauscht durch die Gegend rauschen und dann riesen Schaden an Menschen und Leid zu verursachen...

...da sind 22Monate einfach wenig - sogesehen find ich das schon richtig so.
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muc
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Beitrag von muc »

basti hat geschrieben:die Staatsanwaltschaft hat revision eingelegt!
Mach mal Nägel mit Köpfen... Ne Quellenagabe wär nicht schlecht und die Gründe von der StA würden mich auch interessieren :!:
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basti
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Beitrag von basti »

lass mich überlegen wo ich das her hab,

glaube ausm pressespiegen inner arbeit... ich schau morgen mal
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basti
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Beitrag von basti »

so hab es tatsächlich aus dem Pressespiegel gehabt.
Kölnische Rundschau
Datum 17.09.2005
Seite 48


Wiehltalbrücke: Berufung eingelegt

GUMMERSBACH. Nach der Verurteilung des 26-jährigen Rasers von der Wiehltalbrücke zu 22 Monaten Gefängnis hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das teilte das Amtsgericht Gummersbach am Freitag mit. Die Verteidigung habe sich noch nicht geäußert, habe dazu aber auch noch bis zum 21. September Zeit. Das Urteil werde damit von der Strafkammer des Kölner Landgerichts überprüft. Der 26-Jährige war am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. (dpa)
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muc
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Beitrag von muc »

Ah ja... ich hab eben übrigens mal geguckt...
§ 222 StGB hat geschrieben:Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nur um mal überhaupt Anhaltspunkte zu schaffen...

Dazu kommt natürulich auch noch, daß der Sachsschaden sehr hoch war, aber das wird sich vergleichsweise wohl nicht so auswirken.

Aber schaun mer einfach mal, wie das weiter geht...
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